Behörden und Versicherungen

Behördliche Anmeldung
Für ausländische Mitarbeitende hängt die Anmeldung bei den Behörden von der Dauer Ihrer Anstellung ab:

Weniger als 90 Tage Anstellung: Ihre Meldung erfolgt über eine Online-Registrierung, die von uns veranlasst wird. Sie müssen sich in diesem Fall nicht selbst bei der Gemeinde anmelden.

Länger als 90 Tage Anstellung: Ausländische Mitarbeitende müssen sich mit einer Kopie ihres Arbeitsvertrages innerhalb 7 Tagen nach Arbeitsbeginn persönlich bei der Gemeinde anmelden. Die Gemeindeverwaltung ist im gleichen Haus wie das Tourismusbüro, 80m vom Hotel entfernt. Eingang links, im ersten Stock.

Die Direktion wird Ihnen über die Art ihrer Bewilligung Auskunft geben.

Wichtig: Falls Sie sich bei der Gemeinde angemeldet haben, vergessen Sie bitte nicht sich bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses auch wieder abzumelden.

AHV-Nr. / Schweizer Sozialversicherungs-Nr.

Wenn Sie bereits in der Schweiz gearbeitet haben, teilen Sie uns bitte bei Stellenantritt ihre AHV-Nr. bzw. ihre Schweizer Sozialversicherungsnummer mit.

Falls Sie noch keine AHV-Karte besitzen, werden wir diese für Sie beantragen.

Bankverbindung und Lohnzahlung

Ihre Lohnzahlung erfolgt jeweils am 5. Tag des Folgemonats.

Bitte teilen Sie uns Ihre Bankverbindung mit. Ein Konto bei der Berner Kantonalbank ist bevorzugt, andere Banken sind ebenfalls möglich. Falls Sie (nur) ein ausländisches Bankkonto haben, werden ziemlich hohe Überweisungskosten anfallen. Es ist also ratsam, ein Konto in der Schweiz zu haben.

Krankenversicherung

Der Abschluss einer Krankenversicherung ist in der Schweiz gesetzlich vorgeschrieben, ausser Sie wurden über das elektronische Meldeverfahren angemeldet (für weniger als 90 Tage).

Für den Abschluss einer Krankenversicherung empfehlen wir Ihnen die folgende Seite zu konsultieren: comparis.ch.

Falls Sie gesund und fit sind, empfiehlt sich ein Versicherung mit dem höchsten Selbstbehalt (in der Regel CHF 2'500.00 pro Jahr) abzuschliessen. So sind die Prämien deutlich tiefer, aber Sie müssen die Arztbesuche und Medikamente bis zu diesem Betrag selber bezahlen.

Gerne helfen wir Ihnen beim Abschluss einer Krankenversicherung.

Krankheit und Unfall

Krankheit: Bitte informieren Sie die Direktion umgehend, wenn Sie krank sind und nicht zur Arbeit kommen können.

Ab dem zweiten Krankheitstag ist ein ärztliches Zeugnis erforderlich.

Unfall: Sollte es zu einem Unfall kommen, benachrichtigen Sie die Direktion sofort.

Die Unfallversicherung übernimmt die medizinischen Kosten im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben.

Falls Sie Fragen oder Unsicherheiten in Bezug auf behördliche Anforderungen oder Versicherungen haben, wenden Sie sich bitte an die Direktion. Wir unterstützen Sie gerne bei der Erledigung aller Formalitäten.

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